Leider sind uns am Versandweg kürzlich vier Club Lighter 2020 abhanden gekommen. Bedauerlicherweise handelt es sich dabei um die Limitierungsnummern:
01, 02, 03 und 05.
Unsere Bitte ist daher: Falls Euch diese vier Limitierungsnummern irgendwo unterkommen, Ihr vielleicht darauf aufmerksam gemacht werdet, oder diese Euch vielleicht sogar zum Kauf angeboten werden, bitte informiert uns schnellstmöglich darüber.
Denn, egal wer sie jetzt hat - er hat sie nicht Rechtsmäßig!
Die Zippo GmbH hat den neuen Zippo Hauptkatalog „Collection 2021“ zum Download bereitgestellt. Dieser Katalog enthält wieder jede Menge Neuheiten, da ist bestimmt für jeden was dabei.
Natürlich wollen wir Besucher unserer Homepage, aber vor allem unseren Mitgliedern, diesen Katalog mit vielen neuen Motiven, Designs und Oberflächen keinesfalls vorenthalten.
Sicherheitsbehörden an fast allen europäischen, amerikanischen und asiatischen Flughäfen haben Zippo-Feuerzeuge inzwischen als potentiell gefährlich eingestuft. Das bedeutet, dass diese nicht mehr mit dem Passagiergepäck (Handgepäck) an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden dürfen, es sei denn, man entfernt vorher die Watte aus dem Inlett.
Es ist also leider überhaupt nicht möglich gefüllte Zippo-Feuerzeuge auf eine Flugreise mitzunehmen! Neu und ungefüllt dürfen diese jedoch mit dem Reisegepäck (im Koffer) mitgeführt werden.
Begründung: Wenn ein Benzinfeuerzeug brennend zu Boden fällt, brennt es - im Gegensatz zu einem Gasfeuerzeug - weiter. Von dieser Vorschrift sind inzwischen alle Arten von Benzinfeuerzeugen betroffen die mit entflammbaren flüssigen Stoffen bzw. mit einem offenen Benzintank betrieben werden. Weiters dürfen auch keine "flüssige Gase" oder "entflammbare Flüssigkeiten" in Vorratsbehältnisse (Zippo Benzin) im Reisegepäck mitgenommen werden.